Einberufung der Mitgliederversammlung – Jahreshauptversammlung

Sehr geehrte ASV-Mitglieder, liebe Vereinskammeraden:innen, liebe Angelfreunde,

hiermit erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung. Diese
findet am Freitag, den 12.04.2024 um 18:30 Uhr im Vereinsheim – Hilkenborgerstraße 2 in
26826 Weener statt.
Zur besseren Planung der Räumlichkeiten und Führung einer Teilnehmerliste zur
Dokumentation von Abstimmungsergebnissen wird um Anmeldung bis zum 10.04.2023
gebeten. Die Anmeldung kann u. a. postalisch an den Vereinssitz oder per Mail an
info@asv-rheiderland.de erfolgen. Gerne mit dem Betreff „Anmeldung JHV“. Änderungen
werden, falls erforderlich, auf der Homepage, der örtlichen Presse (Rheiderland Zeitung) oder
sonstig genutzter Medien veröffentlicht. Teilnehmer die sich per Mail anmelden, werden per
Mail informiert.
Anträge zu TOP 12 „Anträge“ sind bis zum 31.03.2024 an den 1. Vorsitzenden zu richten.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Aussprache und Genehmigung des Protokolls der JHV vom 14.04.2023
  5. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden mit anschließender Aussprache
  6. Kassenbericht mit anschließender Aussprache
  7. Bericht des Jugendwartes mit anschließender Aussprache
  8. Bericht der Kassenprüfer mit anschließender Aussprache
  9. Entlastung des Kassenwarts
  10. Entlastung des Gesamtvorstandes
  11. Ehrung der Vereins- und Seniorenmeister 2023
  12. Anträge
  13. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  14. Satzungsgemäße Neuwahlen im Vorstand
  15. Fragen, Anregungen, Sonstiges
  16. Beendigung der Versammlung
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 14.04.2023 liegt zur Einsichtnahme im
Vereinsheim aus.

Gruß und Petri Heil

Markus Pieper
1. Vorsitzender

Verlängerung der Fischereierlaubnisscheine – Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

Liebe Vereinsangehörige und Angelfreunde,

wir möchten daran erinnern, dass die Mitgliedsbeiträge für die laufende Saison bis zum 01. Mai ausgeglichen werden müssen.

Barzahler können ihren Fischereierlaubnisschein an den aufgeführten Terminen im Vereinsheim an der Hilkenborger Straße 2 in Weener verlängern lassen.

  • Dienstag 13.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitag 16.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Dienstag 20.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag 24.02.2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag 27.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag 02.03.2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr

Wer überweisen möchte, bitte den Jahresbeitrag von 50,00 € zuzüglich Briefporto von 0,85 € auf das Konto des Angelsportvereins Rheiderland überweisen. Bitte gebt dabei Eure Mitgliedsnummer an.

ASV- Rheiderland e.V.                                                                                                                                                                                            Sparkasse LeerWittmund                                                                                                                                                                                      IBAN: DE27 2855 0000 0001080456 
BIC: BRLADE21LER

Für weitere Fragen wendet Euch bitte an unseren Kassenwart:
Helmut Hinderks 04953 – 6561

Buschfelder Sieltief

Liebe Vereinsmitglieder,

wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, gibt es im Industriegebiet am Buschfelder Sieltief Zuwachs und damit neue Nachbarn. Da einige wenige in der Vergangenheit leider auf lieb gewonnene Gewohnheiten scheinbar nicht verzichten konnten und selbst vor frisch eingesäten Rasenflächen nicht Halt gemacht haben, sind wir leider gezwungen Regeln aufzustellen. Es geht leider nicht anders, aber wenn Eigentumsverhältnisse missachtet werden und Unrat und sonstige menschliche Hinterlassenschaften dort liegen bleiben, wird das Ansehen des Vereins massiv geschädigt und gefährdet die Pachtverhältnisse. Wie gesagt es sind einige wenige.

Die Zuwegung zum Buschfelder Sieltief erfolgt über unseren Parkplatz (in der Kurve) an der Industriestraße. Die Privatgrundstücke und Gewerbeflächen sowie deren Parkplätze sind nicht zu betreten bzw. zu nutzen, um den Weg abzukürzen. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, sich daran zu halten und andere Vereinsmitglieder bzw. Gastangler darauf hinzuweisen. Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis einzuziehen.

Mit der Bitte um Beachtung und sportlichen Gruß

der Vorstand

Änderung der Gewässerordnung

Wichtige Änderungen der Gewässerordnung

Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.

Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.

Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.

Entnahmefenster

Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.

 MindestmaßMaximalmaß
Hecht 55cm 90cm
Zander 45cm 75cm
Karpfen 40 cm 70cm

Erklärung Entnahmefenster

Feerstenborgumer Kolk

Sehr Wichtig

Der Feerstenborgumer Kolk ist nur von der Deichseite (PARKPLATZ) zu erreichen.

Nicht wie einige meinen von der Weeneraner-Seite über landwirtschaftliche Flächen.

Bei Zuwiderhandlung wird für mindestens 3 Monate der Angelschein eingezogen.